Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: Europäische Fluggastrechte

Wenn Sie jemals einen Anschlussflug verpasst haben und dadurch eine Verspätung von mehr als drei Stunden zu Ihrem Zielort hatten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Fluggästen, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind. Leider halten sich viele Fluggesellschaften nicht immer an diese Verordnung. An dieser Stelle kommen Legal-Tech-Unternehmen wie Flightright ins Spiel. Diese helfen Fluggästen, die ihnen zustehende Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft zu erhalten, wenn diese ihren Flug verpasst haben.
Entschädigung gemäß EU-Verordnung
Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Erstattung von Ausgaben wie Verpflegung und Unterkunft. In manchen Fällen können Sie Ihren Flug kostenfrei auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen. Wenn Sie von einer Verspätung oder Annullierung betroffen sind und sicher sind, ob die Faktoren für eine Entschädigung auf Sie zutreffen, lohnt es sich bei einem Rechtsdienstleister nachzufragen.
Besonderheiten bei verpassten Anschlussflügen
Bei Anschlussflügen ist häufig entscheidend, dass bereits der Zubringer verspätet war und dies auch in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Ist das Verpassen des Fluges auf einen anderen Umstand zurückzuführen, gibt es möglicherweise keine Entschädigung. Dies kann jedoch nur aufgrund der Sachlage des individuellen Falles bewertet werden.
Schneller Weg zur Entschädigung
Um schnell und einfach herauszufinden, wie viel Geld Ihnen letztendlich zusteht, empfiehlt sich der Entschädigungsrechner auf der Flightright-Homepage. Allerdings gibt es verschiedene Einschränkungen bei Ausfällen wegen Streik, außergewöhnlichen Umständen oder unvorhersehbaren Wetterlagen. Verläuft die erste Prüfung über den Entschädigungsrechner erfolgreich, stehen die Chancen allerdings sehr gut! Da die Inkassodienstleister zudem sehr erfolgreich bei der Durchsetzung der Entschädigungen sind, ist es leicht zu erklären, warum Agenturen für Flugentschädigungen in Europa nach wie vor im Trend liegen.
Erste Schritte nach einem verpassten Anschlussflug
Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, sollten Sie als Erstes bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob sie Ihnen eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort anbieten kann. Wenn die Fluggesellschaft dazu nicht in der Lage ist, sollten Sie sich an ein Rechtsberatungsunternehmen wie Flightright wenden. Flightright kann Fluggästen dabei helfen, die Entschädigung zu erhalten, auf die sie nach den europäischen Rechtsvorschriften Anspruch haben. Wenn Sie also von einem verpassten Flug betroffen sind, zögern Sie nicht, sich an ein Legal Tech-Unternehmen wie Flightright zu wenden, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Entschädigung nicht verfallen lassen
Egal wie die Sachlage am Anfang aussieht, es lohnt sich oft sich von Anfang an fachliche, juristische Hilfe zu suchen. Ein Unternehmen wie Flightright an seiner Seite haben, kann viele Zeit und Nerven sparen und letztendlich sicherstellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Es ist unbestritten, dass die Fluggesellschaften häufig mitverantwortlich sind, wenn Passagiere ihre Anschlussflüge verpassen. Daher sollten auch die Fluglinien selbst ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Nachdem ein Anschlussflug verpasst wurde, sollten sie sich bemühen, die Situation für die betroffenen Passagiere so schnell wie möglich wieder zu normalisieren. Dies ist leider bisher nicht immer der Fall, weshalb es umso wichtiger ist, dass noch mehr Passagiere ihre Rechte durchsetzen als das bisher der Fall ist.